Nachlasspflegschaften

Nachlasspflegschaften – was ist das?

Die Nachlasspflegschaft ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses, insbesondere durch Bestellung eines Nachlasspflegers, die bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung des Erben erfolgen kann. Sie setzt ein Regelungsbedürfnis ebenso voraus wie noch unbekannte Erben. Das Regelungsbedürfnis liegt üblicherweise in der Verwaltung des vorhandenen Vermögens. Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter des bzw. der unbekannten Erben und hat u. a. die Aufgabe, diese/n zu ermitteln und die Nachlassangelegenheit abzuwickeln.